- Kai-Teilschein
- Form des ⇡ Konnossement-Teilscheins. Die K.-T. werden vom Besitzer des Original-/Gesamtkonnossements ausgestellt, gegen die am Kai die Ware erst dann ausgeliefert wird, wenn das Konnossement abgestempelt durch die Reederei (Schiffsmakler) der Kaiverwaltung vorliegt.
Lexikon der Economics. 2013.